Übergabe des Bauernhofes – So funktioniert die vertragliche Abwicklung der Betriebsübergabe bis zum Grundbuch:

Wenn Sie als LandwirtIn (oder z.B. beide Ehegatten) den bäuerlichen Betrieb an Ihr Kind (oder beispielsweise Anschreiben an die Ehegattin des Sohnes) übergeben wollen, sind einige Schritte nötig, bis alles formell übergeben und Ihr Kind neuer Eigentümer ist, im Grundbuch steht und alles (auch steuerlich) passt. Diese Schritte übernehmen wir für Sie zum Pauschalpreis:

  • Übergabevereinbarung: vertragliche Regelung betreffend Festlegung wer den Betrieb bewirtschaftet und wie, in welchem Umfang er übergeben wird. Formal wird auch noch ein Übergabsvertrag erstellt (siehe unten), der dazu dient die Grundstücke zu übertragen – hier tauchen Fragen betreffend Sozialleistung, Steuer, Folgen im Fall einer Scheidung, Ausgedinge, Wohnungsrecht, Betriebskostentragung, Gartenbenützung, Fruchtgenuss, Pflege und Versorgung, Meldung an die Agrarmarkt Austria, Regelung Zahlungsansprüche und einheitliche Betriebsprämie; allfällig Regelung betreffend zurückbehaltener Grundstücke; evtl. Übergabspreis, Schuldübernahme, Verpachtungen, Förderungen, Abfindung weichender Kinder, Auszugswohnung,
  • Abklärung Situation der Übergeber zu Sozialversicherung / Pflichtversicherung: Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB), Pension, am besten mit der zuständigen Bezirksbauernkammer
  • Meldung des Bewirtschafterwechsels, Ummeldung der Fahrzeuge, Umschreibung Genossenschaftsanteile – z.B. Lagerhaus, Umschreibung, Betriebskonto
  • Abklärung Nebeneinkünfte wenn Übergeber in Pension ist
  • Abklärung NeuFög (Neugründungs-Förderungsgesetz) wegen Befreiung von der Grunderwerbsteuer und Gebühren; Förderung: Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte
  • Prüfung des Grundbuchs (insbesonders hinsichtlich allfälliger Belastungen (z.B. Hypotheken) und Beschränkungen (z.B. Vorkaufsrechte, Nutzungsrechte, Widmungen – z.B. Wald), und der Gebührensituation (Immobilienertragsteuer: ist in jedem Fall individuell zu prüfen)
  • Errichtung des Übergabsvertrages (z.B. mit Belastungs- und Veräußerungsverbot zu Gunsten der Übergeber, Vereinbarung Fruchtgenuss), danach eventuelle Änderungen auf Wunsch der Parteien
  • Allfällig: Einrichtung eines Treuhandkontos bei einer Bank für den Übergabspreis, etc. und Abschluss einer Treuhandvereinbarung mit der Bank
  • Allfällig: Erstellung eines Rangordnungsgesuches Dies dient zur Sicherheit, und zwar dazu, dass zwischenzeitlich keine Anträge (z.B. Exekution, Verpfändung) im Grundbuch eingetragen werden können
  • Dann Unterzeichnung des Vertrages – die Unterschrift ist zu beglaubigen ( das ist die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist und z.B. mit dem Pass oder Führerschein übereinstimmt): Kann bei Gericht oder beim Notar (= billiger) gemacht werden / allfällig: Unterzeichnung des Rangordnungsgesuches und danach Beantragung und Eintragung der Rangordnung
  • Allfällig: Anwaltskammer – Anzeige der Treuhand, Einrichtung der elektronischen Treuhandschaft und Unterfertigung der Unterlagen dafür durch Käufer und Verkäufer+
  • Einholung allfälliger Steuerunterlagen (Immobilienertragsteuer – Formular, Meldebestätigung bei Hauptwohnsitzbefreiung; allenfalls Einheitswertbescheid)
  • Einholung allfälliger Unterlagen für die Eintragungen (Zustimmungs- oder Verzichtserklärungen, Sterbeurkunden, etc.)
  • FinanzOnline – Einrichtung des elektronischen Aktes samt Anzeige des Vertrages beim Finanzamt und Selbstberechnung über FinanzOnline (spätestens bis 15. des zweitfolgenden Monats nach Unterfertigung des Kaufvertrages bzw. nach Erhalt von Bewilligungen z.B. grundverkehrsbehördlicher Genehmigung), einschließlich betreffend Eintragungsgebühr für das Grundbuchsgericht
  • Allfällig: Übernahme der Unterlagen von der Bank für die Eintragung einer Hypothek
  • Einlangen des Übergabspreises und der Gebühren
  • Allfällig: Ersuchen um grundverkehrsbehördliche Genehmigung – Grundverkehrskommission
  • Allfällig: Einholung von Löschungserklärungen bezüglich Belastungen und Lastenfreistellung
  • Gebührenzahlung (+ evtl Immobilienertragsteuer) einschließlich Eintragungsgebühr entsprechend der Selbstberechnung
  • Antrag auf Eintragung im Grundbuch samt Urkundenvorlage / Allfällig: incl. Antrag betreffend Hypothek für die Bank
  • Eintragung im Grundbuch und Aushändigung der Unterlagen retour an die Parteien
  • Allfällig: Überweisung des Übergabspreises (minus eventueller Abzüge, wie Immobilienertragsteuer, Lastenfreistellung, Honorar) an Übergeber Allfällig: Entlastung aus der Treuhandschaft bei finanzierenden Banken, bzw. bei Lastenfreistellungen
  • Endlich alles fertig!

Erforderliche Daten/Unterlagen:

  • Sozialversicherungsnummer (für die Gebührenanzeige)
  • Info, wer der Ansprechpartner der Bank für die Finanzierung ist
  • falls vorhanden Emailadressen und Telefonnummern von den Vertragsparteien
  • Ausweiskopien aller Beteiligter (PDF)
  • je nach Fallkonstellation: Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Sterbeurkunde, Einheitswertbescheid, evtl. Grundbesitzbogen, Mappenkopie vom Vermessungsamt, Kreditunterlagen
  • Löschungserklärung der Bank falls deren Eintragung aus dem Grundbuch zu entfernen ist
  • Treuhanderklärung der Bank falls eine Bankfinanzierung erfolgt

 

Wir als Rechtsanwälte in Wels können Sie hierzu und sonstigen Fragen zum Kauf eines Grundstücks, einer Wohnung, eines Grundstücks gerne unterstützen.

Dr. Christopher Straberger ist Rechtsanwalt in Wels und wickelt seit vielen Jahren Kaufverträge, Übergabsverträge und Agenden im Liegenschaftsrecht und Baurecht ab.