Kauf einer Wohnung – So funktioniert die vertragliche Abwicklung bis zum Grundbuch:

Wenn Sie eine Wohnung kaufen oder verkaufen, sind einige Schritte nötig, bis der neue Eigentümer im Grundbuch steht und alles (auch steuerlich) passt. Diese Schritte übernehmen wir für Sie zum Pauschalpreis:

  • Prüfung des Grundbuchs (insbesonders hinsichtlich allfälliger Belastungen (z.B. Hypotheken) und Beschränkungen (z.B. Vorkaufsrechte, Nutzungsrechte) und der Gebührensituation (Immobilienertragsteuer: ist in jedem Fall individuell zu prüfen)
  • Errichtung des Kaufvertrages, danach eventuelle Änderungen auf Wunsch von VerkäuferIn oder KäuferIn
  • Einrichtung eines Treuhandkontos bei einer Bank für den Kaufpreis, etc.
  • Erstellung eines Rangordnungsgesuches Dies dient zur Sicherheit, und zwar dazu, dass zwischenzeitlich keine Anträge (z.B. Exekution, Verpfändung) im Grundbuch eingetragen werden können
  • Dann Unterzeichnung des Vertrages – die Unterschrift ist zu beglaubigen ( das ist die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist und z.B. mit dem Pass oder Führerschein übereinstimmt), sowie des Rangordnungsgesuches: Kann bei Gericht oder beim Notar (= billiger) gemacht werden
  • Beantragung und Eintragung der Rangordnung
  • Absprache des Ablaufs mit der Bank falls der Kaufpreis von dieser (mit-)finanziert wird
  • Abschluss einer Treuhandvereinbarung mit der Bank – darin verpflichtet sich der Vertragserrichter den Kaufpreis erst dann an den Verkäufer zu überweisen, wenn sichergestellt ist, dass die Bank an korrekter Stelle „ins Grundbuch kommt“
  • Anwaltskammer – Anzeige der Treuhand, Einrichtung der elektronischen Treuhandschaft und Unterfertigung der Unterlagen dafür durch Käufer und Verkäufer+
  • Einholung allfälliger Steuerunterlagen (Immobilienertragsteuer – Formular, Meldebestätigung bei Hauptwohnsitzbefreiung; allenfalls Einheitswertbescheid)
  • Einholung allfälliger Unterlagen für die Eintragungen (Zustimmungs- oder Verzichtserklärungen, Sterbeurkunden (wenn z.B. ein Vorkaufsrecht oder ein Belastungsverbot für jemanden eingetragen ist, der bereits verstorben ist), etc.)
  • FinanzOnline – Einrichtung des elektronischen Aktes samt Anzeige des Vertrages beim Finanzamt und Selbstberechnung über FinanzOnline (spätestens bis 15. des zweitfolgenden Monats nach Unterfertigung des Kaufvertrages bzw. nach Erhalt von Bewilligungen z.B. grundverkehrsbehördlicher Genehmigung), einschließlich betreffend Eintragungsgebühr für das Grundbuchsgericht
  • Übernahme der Unterlagen von der Bank für die Eintragung einer Hypothek
  • Einlangen des Kaufpreises und der Gebühren
  • falls notwendig: Ersuchen um grundverkehrsbehördliche Genehmigung – Grundverkehrskommission – bei Nicht-EU-Bürgern, sowie bei Wohnungen in manchen Gebieten Österreichs – da muss man evtl. sogar eine Hauptwohnsitzerklärung abgeben
  • falls notwendig: Einholung von Löschungserklärungen bezüglich Belastungen und Lastenfreistellung
  • Gebührenzahlung (+ evtl Immobilienertragsteuer) einschließlich Eintragungsgebühr entsprechend der Selbstberechnung
  • Antrag auf Eintragung im Grundbuch samt Urkundenvorlage, incl. Antrag betreffend Hypothek für die Bank
  • Eintragung im Grundbuch und Aushändigung der Unterlagen retour an die Käufer u. Verkäufer
  • Überweisung des Kaufpreises (minus eventueller Abzüge, wie Immobilienertragsteuer, Lastenfreistellung, Honorar) an Verkäufer
  • Entlastung aus der Treuhandschaft bei finanzierenden Banken, bzw. bei Lastenfreistellungen
  • Endlich alles fertig!

Gebühren auf Seite des Käufers – diese hängen vom Kaufpreis ab:

  • Grunderwerbsteuer
  • Eintragungsgebühr (Gericht)
  • Kosten Treuhandkonto
  • Selbstberechnung FinanzOnline
  • Pauschalgebühr Grundbuch
  • Beglaubigungskosten Notar
  • Falls der Käufer den Kauf über eine Bank finanziert – Gebühr Hypothek: 0,5% vom einzutragenden Pfandrecht
  • Anwaltskosten für die Abwicklung, incl. Vereinbarung Treuhandschaft mit finanzierenden Bank und Durchführung der Treuhandschaft, Eintragung Pfandrecht, sowie Erklärungen an Rechtsanwaltskammer wg. Treuhand, incl. Vertragserstellung, Grundbuchsantrag, Abwicklung Finanzamt, etc.: wir in Prozent vom Kaufpreis als Pauschale festgelegt

Gebühren auf Seiten des Verkäufers:

  • Immobilienertragsteuerberechnung/erklärung laut Anwaltskammer: € 300,- + 20% USt

Erforderliche Daten/Unterlagen:

  • Sozialversicherungsnummer (für die Gebührenanzeige)
  • Info, wer der Ansprechpartner der Bank für die Finanzierung ist
  • falls vorhanden Emailadressen und Telefonnummern von den Vertragsparteien
  • Ausweiskopien aller Beteiligter (PDF)
  • je nach Fallkonstellation: Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Sterbeurkunde
  • Löschungserklärung der Bank falls deren Eintragung aus dem Grundbuch zu entfernen ist
  • Treuhanderklärung der Bank falls eine Bankfinanzierung erfolgt

 

Wir als Rechtsanwälte in Wels können Sie hierzu und sonstigen Fragen zum Kauf eines Grundstücks, einer Wohnung, eines Grundstücks gerne unterstützen.

Dr. Christopher Straberger ist Rechtsanwalt in Wels und wickelt seit vielen Jahren Kaufverträge, Übergabsverträge und Agenden im Liegenschaftsrecht und Baurecht ab.