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	<title>straberger, Autor bei Rechtsanwaltskanzlei in Wels</title>
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	<description>Dr. Christopher Straberger</description>
	<lastBuildDate>Thu, 08 Jan 2026 10:12:31 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Pflichtteilsrecht</title>
		<link>https://www.straberger.at/pflichtteilsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[straberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Jan 2026 10:12:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Sie nicht im Testament berücksichtigt wurden, könnten Sie eventuell Anspruch auf den Pflichtteil haben. Grundsätzlich kann in Österreich jede Person selbst entscheiden, wen sie in ihrem Testament als Erbe einsetzt. Diese Freiheit ist jedoch beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil. I.          Wer ist pflichtteilsberechtigt? Pflichtteilsberechtigt ist der Ehegatte oder der eingetragene Partner sowie die direkten  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/pflichtteilsrecht/">Pflichtteilsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie <strong>nicht im Testament berücksichtigt</strong> wurden, könnten Sie eventuell Anspruch auf den <strong>Pflichtteil</strong> haben. Grundsätzlich kann in Österreich jede Person <strong>selbst entscheiden</strong>, wen sie in ihrem Testament als <strong>Erbe</strong> einsetzt. Diese Freiheit ist <strong>jedoch beschränkt</strong> durch den sogenannten Pflichtteil.</p>
<h1><strong>I.          </strong><strong>Wer ist pflichtteilsberechtigt?</strong></h1>
<p>Pflichtteilsberechtigt ist der <strong>Ehegatte</strong> oder der <strong>eingetragene Partner</strong> sowie die direkten Nachkommen des Verstorbenen (<strong>Kinder, Enkel, Urenkel</strong>,…). Aber auch diese Personen sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge ein Erbrecht zustehen würde. Das heißt, sie müssen, auch wenn es<strong> kein Testament geben würde, gesetzlicher Erbe</strong> sein. Dazu müssen sie den Verstorbenen überleben, erbfähig sein, nicht (mit Recht) enterbt worden sein und auch nicht auf den Pflichtteil verzichtet haben.</p>
<h1><strong>II.      </strong><strong>Wie hoch ist der Pflichtteil?</strong></h1>
<p>Die Höhe des Pflichtteils hängt von der gesetzlichen Erbfolge ab. Der überlebende Ehegatte hat einen <strong>gesetzlichen Erbanspruch von 1/3 des Erbes</strong>. Alle <strong>Kinder</strong> gemeinsam haben einen gesetzlichen Erbanspruch von <strong>2/3</strong> des Erbes. Der <strong>Pflichtteil</strong> beträgt dann immer <strong>die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches</strong>. Bei der Berechnung wird jedoch nur der reine Verlassenschaftswert herangezogen. Das heißt <strong>Berechnungsgrundlage</strong> sind die <strong>Verlassenschaftsaktiva</strong> nach Abzug von Schulden und Verfahrenskosten des Verlassenschaftsverfahrens. Auch Schenkungen zu Lebzeiten können bei dieser Berechnung berücksichtigt werden (sogenannte Schenkungsanrechnung).</p>
<h1><strong>III.  </strong><strong>Kann man auf den Pflichtteil verzichten? </strong></h1>
<p>Ja, ein <strong>Pflichtteilsverzicht ist möglich</strong>. Wenn der Verzicht im Vorhinein, also <strong>vor dem Tod</strong> des Erblassers erfolgen soll, muss dies <strong>in Form eines Vertrages</strong> erfolgen, welcher als <strong>Notariatsakt</strong> zu errichten ist. Im Zweifel gilt dieser Verzicht auch für die Nachkommen des Verzichtenden. Es kann aber was anderes vereinbart werden.</p>
<p>Erfolgt der <strong>Verzicht auf den Pflichtteil erst nach dem Tod</strong> des Erblassers ist dieser formlos möglich.</p>
<h1><strong>IV.    </strong><strong>Gibt es Möglichkeiten zu verhindern, dass jemand den Pflichtteil bekommt? </strong></h1>
<p>Man kann den Pflichtteil entziehen, wenn sogenannte Enterbungsgründe vorliegen. <strong>Enterbungsgründe</strong> liegen vor, wenn der Pflichtteilsberechigte <strong>gegen den Verstorbenen</strong> oder ihm <strong>nahestehende Personen eine gerichtlich strafbare Handlung</strong> begangen hat, versucht, seinen letzten Willen zu vereiteln, ihm seelischen Schaden zugefügt oder grob seine Pflichten zu Lebzeiten des Verstorbenen vernachlässigt hat.</p>
<h1><strong>V.        </strong><strong>Möglichkeiten zur Entziehung oder Minderung des Pflichtteils</strong></h1>
<p>Möglich ist auch, den Pflichtteil zu entziehen, wenn <strong>aufgrund einer Anhängigkeit oder Schulden</strong> der Pflichtteil dem Berechtigten nicht zugutekommen würde. Unter bestimmten Umständen ist <strong>auch eine Pflichtteilsminderung möglich.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir prüfen gerne für Sie, ob Sie einen Anspruch auf den Pflichtteil haben und helfen Ihnen bei der Durchsetzung des Pflichtteilsanspruches.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir als Rechtsanwälte in Wels können Sie hierzu und zu sonstigen Fragen zum Pflichtteilsrecht gerne unterstützen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.straberger.at/team/mag-oliver-schmidl/">Mag. Oliver Schmidl</a> ist Rechtsanwalt in Wels und wickelt seit vielen Jahren Verlassenschaften ab. Ebenso ist er in vielen Rechtsverfahren betreffend Verlassenschaften, Nachforderungen von erbrechtlichen Ansprüchen, Vertretung von übergangenen oder sonstwie benachteiligten Pflichtteilsberechtigten bzw. Erben eingebunden gewesen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Insolvenzverfahren &#8211; Grundsätze</title>
		<link>https://www.straberger.at/insolvenzverfahren-grundsaetze/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[straberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2025 14:14:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Finanzielle Schwierigkeiten können jeden treffen. Ob Unternehmen oder Privatperson – wenn die Zahlungsfähigkeit gefährdet ist, braucht es schnelle und kompetente Unterstützung. Genau hier kommen wir ins Spiel.   I.           Schuldnerantrag Der Schuldner muss einen Insolvenzantrag stellen, sobald die Voraussetzungen für eine Insolvenz gegeben sind. Dies hat spätestens 60 Tage nach dem Eintreten der Zahlungsunfähigkeit zu  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/insolvenzverfahren-grundsaetze/">Insolvenzverfahren &#8211; Grundsätze</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Finanzielle Schwierigkeiten können jeden treffen. Ob Unternehmen oder Privatperson – wenn die Zahlungsfähigkeit gefährdet ist, braucht es schnelle und kompetente Unterstützung. Genau hier kommen wir ins Spiel.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>I.           </strong><strong>Schuldnerantrag</strong></h2>
<p>Der Schuldner muss einen <strong>Insolvenzantrag</strong> stellen, sobald die Voraussetzungen für eine Insolvenz gegeben sind. Dies hat <strong>spätestens 60 Tage</strong> nach dem Eintreten der Zahlungsunfähigkeit zu erfolgen (§ 69 Abs 2 IO). Eine <strong>Nichtbeachtung</strong> dieser Frist kann eine <strong>Schadenersatzpflicht</strong> nach sich ziehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>II.        </strong><strong>Aus- und Absonderungsansprüche an Einkommensbezügen </strong></h2>
<p>Rechtsgeschäftlich begründete Aus- oder Absonderungsansprüche <strong>erlöschen zwei Jahre nach Ablauf des Monats</strong>, in den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällt (§ 12a Abs 1 IO).</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>III.     </strong><strong>Insolvenzverwalter </strong></h2>
<p>Der <strong>Insolvenzverwalter</strong> wird <strong>vom Insolvenzgericht bestellt</strong>. Seine Hauptaufgabe ist es, <strong>stets die gemeinsamen Interessen</strong> des Schuldners und der Insolvenzgläubiger zu wahren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Pflichten und Tätigkeiten </strong>des Insolvenzverwalters:</p>
<ul>
<li>Inbesitznahme und Verwaltung der Insolvenzmasse</li>
<li>Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Schuldners</li>
<li>Fortführung des schuldnerischen Unternehmens</li>
<li>Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen</li>
<li>Verwertung des Schuldnervermögens</li>
<li>Prüfung, ob ein Sanierungsplansvorschlag des Schuldners im Interesse der Insolvenzgläubiger gelegen ist</li>
<li>Verteilung des Masseerlöses</li>
<li>Rechnungslegung</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>IV.       </strong><strong>Der Sanierungsplan (allgemein) </strong></h2>
<p>Der <strong>Sanierungsplan</strong> löst den bisherigen Zwangsausgleich ab und dient primär der <strong>Entschuldung</strong>. Er ermöglicht dem Schuldner die <strong>Befreiung von einem Teil seiner Schulden</strong> (<strong>Restschuldbefreiung</strong>). Die <strong>Haftung</strong> des Schuldners für die nach Verfahrensende verbleibenden Schulden ist <strong>eingeschränkt</strong>. Gläubiger können die Restforderungen lediglich <strong>auf Basis des abgeschlossenen Sanierungsplans</strong> geltend machen. Der Plan ist <strong>bindend</strong>, selbst für <strong>überstimmte</strong> oder <strong>nicht teilnehmende Gläubiger</strong>. Der Schuldner kann den <strong>Antrag auf einen Sanierungsplan</strong> (§ 140 Abs 1 IO) bereits zusammen mit dem <strong>Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens</strong> stellen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>V.          </strong><strong>Schuldenregulierungsverfahren &#8211; Privatkonkurs</strong></h2>
<p>Im <strong>Privatkonkurs</strong> (Schuldenregulierungsverfahren) führt der <strong>Schuldner die Verwaltung grundsätzlich selbst</strong> (Eigenverwaltung). Ein <strong>Insolvenzverwalter</strong> wird <strong>nur in Ausnahmefällen</strong> bestellt, beispielsweise bei <strong>unklaren Vermögensverhältnissen</strong> oder wenn eine <strong>Gefährdung der Gläubiger</strong> durch die Eigenverwaltung droht. Das <strong>Hauptziel</strong> des Verfahrens ist die <strong>Restschuldbefreiung</strong>, um überschuldeten Personen einen Weg aus der Spirale von Zinsen und Exekutionskosten zu eröffnen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>VI.       </strong><strong>Warum unsere Kanzlei?</strong></h2>
<ul>
<li><strong>Erfahrung &amp; Kompetenz:</strong> Wir sind seit vielen Jahren im Insolvenzrecht tätig und kennen alle Facetten des Verfahrens.</li>
<li><strong>Individuelle Lösungen:</strong> Jede Situation ist einzigartig – wir entwickeln maßgeschneiderte Strategien für Sie.</li>
<li><strong>Persönliche Betreuung:</strong> Bei uns sind Sie keine Nummer. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen.</li>
<li><strong>Diskretion &amp; Vertrauen:</strong> Gerade in finanziell sensiblen Fragen ist Verlässlichkeit entscheidend.</li>
<li><strong>Blick nach vorne:</strong> Unser Ziel ist nicht nur die rechtliche Abwicklung, sondern Ihr erfolgreicher Neuanfang.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>VII.    </strong><strong>Ihr erster Schritt</strong></h2>
<p>Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. <strong>Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch</strong> – wir stehen Ihnen mit Fachwissen, Erfahrung und Menschlichkeit zur Seite. Gemeinsam finden wir den Weg aus der Krise.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir als Rechtsanwälte in Wels können Sie hierzu und sonstigen Fragen zum Insolvenzverfahren gerne unterstützen.</p>
<p><a href="https://www.straberger.at/team/mag-oliver-schmidl/">Mag. Oliver Schmidl</a> ist Rechtsanwalt in Wels und seit vielen Jahren im Bereich Insolvenzrecht tätig.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/insolvenzverfahren-grundsaetze/">Insolvenzverfahren &#8211; Grundsätze</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Entfall der Eintragungsgebühr beim Erwerb von Wohnraum</title>
		<link>https://www.straberger.at/entfall-der-eintragungsgebuehr-beim-erwerb-von-wohnraum/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[straberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Dec 2024 09:04:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat eine temporäre Befreiung der Gebühr für die Eintragung des Eigentumsrechts (1,1% der Bemessungsgrundlage) und der Eintragung von Pfandrechten (Hypothek der finanzierenden Bank, 1,2% der Bemessungsgrundlage) im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen.   Diese Befreiung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:   Der Kaufvertrag für die Liegenschaft / der  [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat eine temporäre Befreiung der Gebühr für die Eintragung des Eigentumsrechts (1,1% der Bemessungsgrundlage) und der Eintragung von Pfandrechten (Hypothek der finanzierenden Bank, 1,2% der Bemessungsgrundlage) im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Diese Befreiung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:</p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Der Kaufvertrag</strong> für die Liegenschaft / der Pfandbestellungsvertrag wurden <strong>nach dem 31. März 2024</strong></li>
<li><strong>Der Antrag auf Eintragung</strong> langt im Grundbuch zwischen dem <strong> Juli 2024</strong> und dem <strong>1. Juli 2026</strong> ein.</li>
<li>Der erworbene Wohnraum dient der Befriedigung <strong>eines dringenden Wohnbedürfnisses </strong>&#8211; das Haus bzw. die Wohnung muss also zukünftig als Hauptwohnsitz genutzt werden. Dies muss durch eine entsprechende <strong><u>Hauptwohnsitzmeldung</u></strong> sowie durch eine Bestätigung, dass die bisherigen Wohnrechte aufgegeben wurden, nachgewiesen werden. <strong><u>Achtung</u></strong>, wenn das Eigenheim <strong>erst errichtet wird</strong>, muss es innerhalb von <strong>drei Monaten ab Fertigstellung</strong> (Fertigstellungsanzeige bei der zust. Gemeinde), <strong>längstens fünf Jahren</strong> ab Eintragung im Grundbuch bezogen werden, da ansonsten die Gebührenbefreiung wegfällt und die Gebühr nacherhoben wird.</li>
<li>Die Gebühr für die Eintragung eines Pfandrechts fällt nur weg, wenn der zu besichernde Kredit zum Kauf, zur Sanierung. oder zur Errichtung des Eigenheims aufgenommen wurde. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen.</li>
<li>Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von <strong>500.000 Euro.</strong> Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. Ab einer Bemessungsgrundlage von mehr als 2 Millionen Euro besteht gar keine Gebührenbefreiung mehr („Luxusimmobilie“).</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Gebührenbefreiung wird zumeist im Zuge der Selbstberechnung durch den Vertragserrichter beim Finanzamt angezeigt. Gerne beraten wir Sie als Rechtsanwälte in Wels in allen Belangen des Wohnungs- oder Hauskaufes und führen die dafür notwendigen Schritte -insbesondere Vertragserrichtung, Selbstberechnung der Grunderwerb- und Immobilienertragssteuer, Treuhandschaft, sowie die Grundbuchseintragung- durch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Weitere Informationen zum Ablauf und den benötigten Unterlagen für die Abwicklung eines Haus- bzw- Wohnungskaufes finden Sie in den Beiträgen:</p>
<ul>
<li>Kauf eines Hauses – Hauskauf Vertrag</li>
<li>Wohnungskauf Vertrag</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir stehen Ihnen außerdem auch gerne persönlich zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/entfall-der-eintragungsgebuehr-beim-erwerb-von-wohnraum/">Entfall der Eintragungsgebühr beim Erwerb von Wohnraum</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Privatkonkurs Vorbereitung</title>
		<link>https://www.straberger.at/privatkonkurs-vorbereitung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[straberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Oct 2023 06:00:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>So bereiten Sie den Privatkonkurs (Schuldenregulierung) vor: Wenn nur ein, oder ganz wenige Gläubiger bestehen, so kann allenfalls ein außergerichtlicher Ausgleich durchgeführt werden, wobei dafür alle zustimmen müssen. Ansonsten kann das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs) beantragt und durchgeführt werden. Diese Schritte übernehmen wir für Sie zum Pauschalpreis: Im Schuldenregulierungsverfahren kann ein Zahlungsplan mit zumindest drei jährlichen  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/privatkonkurs-vorbereitung/">Privatkonkurs Vorbereitung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>So bereiten Sie den Privatkonkurs (Schuldenregulierung) vor:</strong></p>
<p><strong>Wenn nur ein, oder ganz wenige Gläubiger bestehen, so kann allenfalls ein außergerichtlicher Ausgleich durchgeführt werden, wobei dafür alle zustimmen müssen. Ansonsten kann das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs) beantragt und durchgeführt werden. Diese Schritte übernehmen wir für Sie zum Pauschalpreis:</strong></p>
<p>Im Schuldenregulierungsverfahren kann ein <strong>Zahlungsplan</strong> mit zumindest drei jährlichen Teilquoten angeboten werden Die Höhe hängt vom pfändbaren Betrag des Einkommens (bzw. AMS oder Pension) während der nächsten 3 Jahre ab. Stimmen die Gläubiger nicht zu, so erfolgt ein Tilgungsplan. Durch dieses <strong>Abschöpfungsverfahren</strong> wird alles bis zum Existenzminimum “abgeschöpft”, nach 3 Jahren ist man schuldenfrei.</p>
<p>Folgende <strong>Informationen</strong> werden für das Verfahren zur Erlangung von Schuldenfreiheit benötigt:</p>
<ul>
<li>Auflistung aller Gläubiger samt Adresse und Schuldenhöhe: Sie müssen für die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens ein <u>Vermögensverzeichnis</u> abgeben und ihre derzeitigen Einkünfte offenlegen (auch während des Verfahrens müssen die Lohnzettel vorgelegt werden).</li>
<li>Renten-/Pensions-/<u>Gehaltsunterlagen</u></li>
<li>Unterlagen <u>Krankenkasse</u></li>
<li><u>Mietvertrag</u> &#8211; Wer lebt in der Wohnung, wer ist Vermieter, Mietzins, Größe der Wohnung</li>
<li><u>Versicherungsunterlagen</u>B. Haushaltsversicherung, KFZ Versicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung, einschließlich Polizzen</li>
<li><u>Strom</u>, Gas &#8211; Vertrag</li>
<li>GIS, Kabelfernsehen</li>
<li>Unterlagen <u>Finanzamt</u> – wurde eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht? Jahresausgleich</li>
<li>Offene <u>Rechnungen</u></li>
<li>Rechnungen/Verträge betreffend wiederkehrende Zahlungen (z.B. für Betriebskosten, Strom, Versicherungen, Zeitungsabos, KFZ-Leasing, Fernsehen, Telefon)</li>
<li>Unterlagen zu <u>Exekutionen</u> der letzten 2 Jahre &#8211; Pfändungsprotokolle</li>
<li>Gibt es <u>Unterhaltspflichten</u>?</li>
<li>Auto: <u>Fahrzeugpapiere</u></li>
<li><u>Bankkontoinformationen</u> (betreffend alle Konten; einschließlich Verträge, Bausparverträge)</li>
<li><u>Telefonvertrag</u> (bzw. Handy)</li>
<li>Auflistung sonstiger höherer <u>Vermögenswerte</u></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir als Rechtsanwälte in Wels können Sie zum Privatkonkurs und zu sonstigen Fragen zum Insolvenzrecht gerne unterstützen.</p>
<p><a href="https://www.straberger.at/team/dr-christopher-straberger/">Dr. Christopher Straberger</a> ist Rechtsanwalt in Wels und seit mehr als 25 Jahren Masseverwalter und Berater und Vertreter von Personen und Unternehmen in Insolvenzverfahren (z.B. als Konkurs, Zwangsausgleich, Abschöpfungsverfahren, Zahlungsplan, Sanierungsplan, Privatkonkurs, Schuldenregulierung) und Finanzkrisen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/privatkonkurs-vorbereitung/">Privatkonkurs Vorbereitung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Privatkonkurs</title>
		<link>https://www.straberger.at/privatkonkurs/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[straberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Oct 2023 06:00:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.straberger.at/?p=2854</guid>

					<description><![CDATA[<p>So läuft das Verfahren zur Schuldenregulierung ab: Vorerst ist abzuklären, ob ein außergerichtlicher Ausgleich durch Verhandeln mit den Gläubigern möglich ist. Wenn das nichts fruchtet oder aufgrund der konkreten Situation nichts bringt, soll das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs) beantragt und durchgeführt werden. Diese Schritte übernehmen wir für Sie zum Pauschalpreis: Auf Grund der neuen Insolvenzregelungen können  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/privatkonkurs/">Privatkonkurs</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>So läuft das Verfahren zur Schuldenregulierung ab:</strong></p>
<p><strong>Vorerst ist abzuklären, ob ein außergerichtlicher Ausgleich durch Verhandeln mit den Gläubigern möglich ist. Wenn das nichts fruchtet oder aufgrund der konkreten Situation nichts bringt, soll das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs) beantragt und durchgeführt werden. Diese Schritte übernehmen wir für Sie zum Pauschalpreis:</strong></p>
<p>Auf Grund der neuen Insolvenzregelungen können Sie als Privatperson im Privatkonkurs <strong>einen Zahlungsplan mit zumindest drei jährlichen Teilquoten anbieten, die Ihrer Einkommenslage der nächsten 3 Jahre entspricht.</strong> Aufgrund der konkreten Einkommenssituation (bzw. AMS oder Pension) können wir für Sie dann eine Quote anbieten, die – abhängig von den individuellen Umständen z.B. etwas weniger als der derzeit pfändbare Betrag sein könnte. In einem Gerichtstermin wird dann über den Zahlungsplan abgestimmt. Zuvor nehmen wir Kontakt mit den Gläubigern bzw. Gläubigerschutzverbänden auf, damit ein Zahlungsplan-Angebot erreicht wird, das auch die nötige Zustimmung im Privatkonkursverfahren findet.</p>
<p>Wenn der Zahlungsplan nicht angenommen werden würde, besteht die Möglichkeit des Tilgungsplans, also ein Abschöpfungsverfahren über den Zeitraum von 3 Jahren. Diesfalls würde zwar auch wieder alles bis zum Existenzminimum “abgeschöpft” werden, jedoch wären Sie <strong>nach 3 Jahren auch schuldenfrei</strong>.</p>
<p>Unabhängig vom Ausgang des Schuldenregulierungsverfahrens ist während der Dauer (vom Antrag bis zum Abschluss dauert das meist ca. 3 Monate) der gesamte derzeit <strong>pfändbare Betrag</strong> auf das Massekonto des Gerichts zu überweisen.</p>
<p><strong> </strong>Sie müssen für die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens ein <strong>Vermögensverzeichnis</strong> abgeben und ihre derzeitigen Einkünfte offenlegen (auch während des Verfahrens müssen die Lohnzettel vorgelegt werden).</p>
<p><strong> </strong>Ein <strong>außergerichtlicher Ausgleich</strong>, bei dem Sie eine Quote gegen die Zusage des Schulderlasses anbieten wäre alternativ dazu auch möglich, jedoch müssen hierzu alle Gläubiger zustimmen, weshalb dieser in den meisten Fällen scheitert und sodann ohnehin ein Schuldenregulierungsverfahren eingeleitet werden müsste. Manche Banken und öffentliche Stellen stimmen einem solchen stillen Ausgleich grundsätzlich nie zu. Diesfalls ist dann der Weg des gerichtlichen Verfahrens zu wählen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir als Rechtsanwälte in Wels können Sie hierzu und sonstigen Fragen zum Insolvenzrecht gerne unterstützen.</p>
<p><a href="https://www.straberger.at/team/dr-christopher-straberger/">Dr. Christopher Straberger</a> ist Rechtsanwalt in Wels und seit mehr als 25 Jahren Masseverwalter und Berater und Vertreter von Personen und Unternehmen in Insolvenzverfahren (z.B. als Konkurs, Zwangsausgleich, Abschöpfungsverfahren, Zahlungsplan, Sanierungsplan, Privatkonkurs, Schuldenregulierung) und Finanzkrisen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/privatkonkurs/">Privatkonkurs</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wohnungskauf Vertrag</title>
		<link>https://www.straberger.at/wohnungskauf-vertrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[straberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Sep 2023 06:00:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.straberger.at/?p=2851</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kauf einer Wohnung - So funktioniert die vertragliche Abwicklung bis zum Grundbuch: Wenn Sie eine Wohnung kaufen oder verkaufen, sind einige Schritte nötig, bis der neue Eigentümer im Grundbuch steht und alles (auch steuerlich) passt. Diese Schritte übernehmen wir für Sie zum Pauschalpreis: Prüfung des Grundbuchs (insbesonders hinsichtlich allfälliger Belastungen (z.B. Hypotheken) und Beschränkungen (z.B.  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/wohnungskauf-vertrag/">Wohnungskauf Vertrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kauf einer Wohnung &#8211; So funktioniert die vertragliche Abwicklung bis zum Grundbuch:</strong></p>
<p><strong>Wenn Sie eine Wohnung kaufen oder verkaufen, sind einige Schritte nötig, bis der neue Eigentümer im Grundbuch steht und alles (auch steuerlich) passt. Diese Schritte übernehmen wir für Sie zum Pauschalpreis:</strong></p>
<ul>
<li>Prüfung des Grundbuchs (insbesonders hinsichtlich allfälliger Belastungen (z.B. Hypotheken) und Beschränkungen (z.B. Vorkaufsrechte, Nutzungsrechte) und der Gebührensituation (Immobilienertragsteuer: ist in jedem Fall individuell zu prüfen)</li>
<li>Errichtung des Kaufvertrages, danach eventuelle Änderungen auf Wunsch von VerkäuferIn oder KäuferIn</li>
<li>Einrichtung eines Treuhandkontos bei einer Bank für den Kaufpreis, etc.</li>
<li>Erstellung eines Rangordnungsgesuches Dies dient zur Sicherheit, und zwar dazu, dass zwischenzeitlich keine Anträge (z.B. Exekution, Verpfändung) im Grundbuch eingetragen werden können</li>
<li>Dann Unterzeichnung des Vertrages – die Unterschrift ist zu beglaubigen ( das ist die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist und z.B. mit dem Pass oder Führerschein übereinstimmt), sowie des Rangordnungsgesuches: Kann bei Gericht oder beim Notar (= billiger) gemacht werden</li>
<li>Beantragung und Eintragung der Rangordnung</li>
<li>Absprache des Ablaufs mit der Bank falls der Kaufpreis von dieser (mit-)finanziert wird</li>
<li>Abschluss einer Treuhandvereinbarung mit der Bank – darin verpflichtet sich der Vertragserrichter den Kaufpreis erst dann an den Verkäufer zu überweisen, wenn sichergestellt ist, dass die Bank an korrekter Stelle „ins Grundbuch kommt“</li>
<li>Anwaltskammer &#8211; Anzeige der Treuhand, Einrichtung der elektronischen Treuhandschaft und Unterfertigung der Unterlagen dafür durch Käufer und Verkäufer+</li>
<li>Einholung allfälliger Steuerunterlagen (Immobilienertragsteuer – Formular, Meldebestätigung bei Hauptwohnsitzbefreiung; allenfalls Einheitswertbescheid)</li>
<li>Einholung allfälliger Unterlagen für die Eintragungen (Zustimmungs- oder Verzichtserklärungen, Sterbeurkunden (wenn z.B. ein Vorkaufsrecht oder ein Belastungsverbot für jemanden eingetragen ist, der bereits verstorben ist), etc.)</li>
<li>FinanzOnline – Einrichtung des elektronischen Aktes samt Anzeige des Vertrages beim Finanzamt und Selbstberechnung über FinanzOnline (spätestens bis 15. des zweitfolgenden Monats nach Unterfertigung des Kaufvertrages bzw. nach Erhalt von Bewilligungen z.B. grundverkehrsbehördlicher Genehmigung), einschließlich betreffend Eintragungsgebühr für das Grundbuchsgericht</li>
<li>Übernahme der Unterlagen von der Bank für die Eintragung einer Hypothek</li>
<li>Einlangen des Kaufpreises und der Gebühren</li>
<li>falls notwendig: Ersuchen um grundverkehrsbehördliche Genehmigung – Grundverkehrskommission – bei Nicht-EU-Bürgern, sowie bei Wohnungen in manchen Gebieten Österreichs – da muss man evtl. sogar eine Hauptwohnsitzerklärung abgeben</li>
<li>falls notwendig: Einholung von Löschungserklärungen bezüglich Belastungen und Lastenfreistellung</li>
<li>Gebührenzahlung (+ evtl Immobilienertragsteuer) einschließlich Eintragungsgebühr entsprechend der Selbstberechnung</li>
<li>Antrag auf Eintragung im Grundbuch samt Urkundenvorlage, incl. Antrag betreffend Hypothek für die Bank</li>
<li>Eintragung im Grundbuch und Aushändigung der Unterlagen retour an die Käufer u. Verkäufer</li>
<li>Überweisung des Kaufpreises (minus eventueller Abzüge, wie Immobilienertragsteuer, Lastenfreistellung, Honorar) an Verkäufer</li>
<li>Entlastung aus der Treuhandschaft bei finanzierenden Banken, bzw. bei Lastenfreistellungen</li>
<li>Endlich alles fertig!</li>
</ul>
<p><u>Gebühren auf Seite des Käufers – diese hängen vom Kaufpreis ab:</u></p>
<ul>
<li>Grunderwerbsteuer</li>
<li>Eintragungsgebühr (Gericht)</li>
<li>Kosten Treuhandkonto</li>
<li>Selbstberechnung FinanzOnline</li>
<li>Pauschalgebühr Grundbuch</li>
<li>Beglaubigungskosten Notar</li>
<li>Falls der Käufer den Kauf über eine Bank finanziert &#8211; Gebühr Hypothek: 0,5% vom einzutragenden Pfandrecht</li>
<li>Anwaltskosten für die Abwicklung, incl. Vereinbarung Treuhandschaft mit finanzierenden Bank und Durchführung der Treuhandschaft, Eintragung Pfandrecht, sowie Erklärungen an Rechtsanwaltskammer wg. Treuhand, incl. Vertragserstellung, Grundbuchsantrag, Abwicklung Finanzamt, etc.: wir in Prozent vom Kaufpreis als Pauschale festgelegt</li>
</ul>
<p><u>Gebühren auf Seiten des Verkäufers:</u></p>
<ul>
<li>Immobilienertragsteuerberechnung/erklärung laut Anwaltskammer: € 300,- + 20% USt</li>
</ul>
<p><u>Erforderliche Daten/Unterlagen:</u></p>
<ul>
<li>Sozialversicherungsnummer (für die Gebührenanzeige)</li>
<li>Info, wer der Ansprechpartner der Bank für die Finanzierung ist</li>
<li>falls vorhanden Emailadressen und Telefonnummern von den Vertragsparteien</li>
<li>Ausweiskopien aller Beteiligter (PDF)</li>
<li>je nach Fallkonstellation: Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Sterbeurkunde</li>
<li>Löschungserklärung der Bank falls deren Eintragung aus dem Grundbuch zu entfernen ist</li>
<li>Treuhanderklärung der Bank falls eine Bankfinanzierung erfolgt</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir als Rechtsanwälte in Wels können Sie hierzu und sonstigen Fragen zum Kauf eines Grundstücks, einer Wohnung, eines Grundstücks gerne unterstützen.</p>
<p><a href="https://www.straberger.at/team/dr-christopher-straberger/">Dr. Christopher Straberger</a> ist Rechtsanwalt in Wels und wickelt seit vielen Jahren Kaufverträge, Übergabsverträge und Agenden im Liegenschaftsrecht und Baurecht ab.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/wohnungskauf-vertrag/">Wohnungskauf Vertrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Hofübergabe Verträge zur Übergabe des Bauernhofs</title>
		<link>https://www.straberger.at/hofuebergabe-vertraege-zur-uebergabe-des-bauernhofs/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[straberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Aug 2023 18:17:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.straberger.at/?p=2834</guid>

					<description><![CDATA[<p>Übergabe des Bauernhofes - So funktioniert die vertragliche Abwicklung der Betriebsübergabe bis zum Grundbuch: Wenn Sie als LandwirtIn (oder z.B. beide Ehegatten) den bäuerlichen Betrieb an Ihr Kind (oder beispielsweise Anschreiben an die Ehegattin des Sohnes) übergeben wollen, sind einige Schritte nötig, bis alles formell übergeben und Ihr Kind neuer Eigentümer ist, im Grundbuch steht  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/hofuebergabe-vertraege-zur-uebergabe-des-bauernhofs/">Hofübergabe Verträge zur Übergabe des Bauernhofs</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Übergabe des Bauernhofes &#8211; So funktioniert die vertragliche Abwicklung der Betriebsübergabe bis zum Grundbuch:</strong></p>
<p><strong>Wenn Sie als LandwirtIn (oder z.B. beide Ehegatten) den bäuerlichen Betrieb an Ihr Kind (oder beispielsweise Anschreiben an die Ehegattin des Sohnes) übergeben wollen, sind einige Schritte nötig, bis alles formell übergeben und Ihr Kind neuer Eigentümer ist, im Grundbuch steht und alles (auch steuerlich) passt. Diese Schritte übernehmen wir für Sie zum Pauschalpreis:</strong></p>
<ul>
<li>Übergabevereinbarung: vertragliche Regelung betreffend Festlegung wer den Betrieb bewirtschaftet und wie, in welchem Umfang er übergeben wird. Formal wird auch noch ein Übergabsvertrag erstellt (siehe unten), der dazu dient die Grundstücke zu übertragen – hier tauchen Fragen betreffend Sozialleistung, Steuer, Folgen im Fall einer Scheidung, Ausgedinge, Wohnungsrecht, Betriebskostentragung, Gartenbenützung, Fruchtgenuss, Pflege und Versorgung, Meldung an die Agrarmarkt Austria, Regelung Zahlungsansprüche und einheitliche Betriebsprämie; allfällig Regelung betreffend zurückbehaltener Grundstücke; evtl. Übergabspreis, Schuldübernahme, Verpachtungen, Förderungen, Abfindung weichender Kinder, Auszugswohnung,</li>
<li>Abklärung Situation der Übergeber zu Sozialversicherung / Pflichtversicherung: Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB), Pension, am besten mit der zuständigen Bezirksbauernkammer</li>
<li>Meldung des Bewirtschafterwechsels, Ummeldung der Fahrzeuge, Umschreibung Genossenschaftsanteile – z.B. Lagerhaus, Umschreibung, Betriebskonto</li>
<li>Abklärung Nebeneinkünfte wenn Übergeber in Pension ist</li>
<li>Abklärung NeuFög (Neugründungs-Förderungsgesetz) wegen Befreiung von der Grunderwerbsteuer und Gebühren; Förderung: Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte</li>
<li>Prüfung des Grundbuchs (insbesonders hinsichtlich allfälliger Belastungen (z.B. Hypotheken) und Beschränkungen (z.B. Vorkaufsrechte, Nutzungsrechte, Widmungen – z.B. Wald), und der Gebührensituation (Immobilienertragsteuer: ist in jedem Fall individuell zu prüfen)</li>
<li>Errichtung des Übergabsvertrages (z.B. mit Belastungs- und Veräußerungsverbot zu Gunsten der Übergeber, Vereinbarung Fruchtgenuss), danach eventuelle Änderungen auf Wunsch der Parteien</li>
<li>Allfällig: Einrichtung eines Treuhandkontos bei einer Bank für den Übergabspreis, etc. und Abschluss einer Treuhandvereinbarung mit der Bank</li>
<li>Allfällig: Erstellung eines Rangordnungsgesuches Dies dient zur Sicherheit, und zwar dazu, dass zwischenzeitlich keine Anträge (z.B. Exekution, Verpfändung) im Grundbuch eingetragen werden können</li>
<li>Dann Unterzeichnung des Vertrages – die Unterschrift ist zu beglaubigen ( das ist die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist und z.B. mit dem Pass oder Führerschein übereinstimmt): Kann bei Gericht oder beim Notar (= billiger) gemacht werden / allfällig: Unterzeichnung des Rangordnungsgesuches und danach Beantragung und Eintragung der Rangordnung</li>
<li>Allfällig: Anwaltskammer &#8211; Anzeige der Treuhand, Einrichtung der elektronischen Treuhandschaft und Unterfertigung der Unterlagen dafür durch Käufer und Verkäufer+</li>
<li>Einholung allfälliger Steuerunterlagen (Immobilienertragsteuer – Formular, Meldebestätigung bei Hauptwohnsitzbefreiung; allenfalls Einheitswertbescheid)</li>
<li>Einholung allfälliger Unterlagen für die Eintragungen (Zustimmungs- oder Verzichtserklärungen, Sterbeurkunden, etc.)</li>
<li>FinanzOnline – Einrichtung des elektronischen Aktes samt Anzeige des Vertrages beim Finanzamt und Selbstberechnung über FinanzOnline (spätestens bis 15. des zweitfolgenden Monats nach Unterfertigung des Kaufvertrages bzw. nach Erhalt von Bewilligungen z.B. grundverkehrsbehördlicher Genehmigung), einschließlich betreffend Eintragungsgebühr für das Grundbuchsgericht</li>
<li>Allfällig: Übernahme der Unterlagen von der Bank für die Eintragung einer Hypothek</li>
<li>Einlangen des Übergabspreises und der Gebühren</li>
<li>Allfällig: Ersuchen um grundverkehrsbehördliche Genehmigung &#8211; Grundverkehrskommission</li>
<li>Allfällig: Einholung von Löschungserklärungen bezüglich Belastungen und Lastenfreistellung</li>
<li>Gebührenzahlung (+ evtl Immobilienertragsteuer) einschließlich Eintragungsgebühr entsprechend der Selbstberechnung</li>
<li>Antrag auf Eintragung im Grundbuch samt Urkundenvorlage / Allfällig: incl. Antrag betreffend Hypothek für die Bank</li>
<li>Eintragung im Grundbuch und Aushändigung der Unterlagen retour an die Parteien</li>
<li>Allfällig: Überweisung des Übergabspreises (minus eventueller Abzüge, wie Immobilienertragsteuer, Lastenfreistellung, Honorar) an Übergeber Allfällig: Entlastung aus der Treuhandschaft bei finanzierenden Banken, bzw. bei Lastenfreistellungen</li>
<li>Endlich alles fertig!</li>
</ul>
<p><u>Erforderliche Daten/Unterlagen:</u></p>
<ul>
<li>Sozialversicherungsnummer (für die Gebührenanzeige)</li>
<li>Info, wer der Ansprechpartner der Bank für die Finanzierung ist</li>
<li>falls vorhanden Emailadressen und Telefonnummern von den Vertragsparteien</li>
<li>Ausweiskopien aller Beteiligter (PDF)</li>
<li>je nach Fallkonstellation: Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Sterbeurkunde, Einheitswertbescheid, evtl. Grundbesitzbogen, Mappenkopie vom Vermessungsamt, Kreditunterlagen</li>
<li>Löschungserklärung der Bank falls deren Eintragung aus dem Grundbuch zu entfernen ist</li>
<li>Treuhanderklärung der Bank falls eine Bankfinanzierung erfolgt</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir als Rechtsanwälte in Wels können Sie hierzu und sonstigen Fragen zum Kauf eines Grundstücks, einer Wohnung, eines Grundstücks gerne unterstützen.</p>
<p><a href="https://www.straberger.at/team/dr-christopher-straberger/">Dr. Christopher Straberger</a> ist Rechtsanwalt in Wels und wickelt seit vielen Jahren Kaufverträge, Übergabsverträge und Agenden im Liegenschaftsrecht und Baurecht ab.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/hofuebergabe-vertraege-zur-uebergabe-des-bauernhofs/">Hofübergabe Verträge zur Übergabe des Bauernhofs</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kauf eines Hauses &#8211; Hauskauf Vertrag</title>
		<link>https://www.straberger.at/kauf-eines-hauses-hauskauf-vertrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[straberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Jul 2023 10:02:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.straberger.at/?p=2837</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kauf eines Hauses - So funktioniert die vertragliche Abwicklung bis zum Grundbuch: Wenn Sie ein Haus kaufen oder verkaufen, sind einige Schritte nötig, bis der neue Eigentümer im Grundbuch steht und alles (auch steuerlich) passt. Diese Schritte übernehmen wir für Sie zum Pauschalpreis: Prüfung des Grundbuchs (insbesonders hinsichtlich allfälliger Belastungen (z.B. Hypotheken) und Beschränkungen (z.B.  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/kauf-eines-hauses-hauskauf-vertrag/">Kauf eines Hauses &#8211; Hauskauf Vertrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kauf eines Hauses &#8211; So funktioniert die vertragliche Abwicklung bis zum Grundbuch:</strong></p>
<p><strong>Wenn Sie ein Haus kaufen oder verkaufen, sind einige Schritte nötig, bis der neue Eigentümer im Grundbuch steht und alles (auch steuerlich) passt. Diese Schritte übernehmen wir für Sie zum Pauschalpreis:</strong></p>
<ul>
<li>Prüfung des Grundbuchs (insbesonders hinsichtlich allfälliger Belastungen (z.B. Hypotheken) und Beschränkungen (z.B. Vorkaufsrechte, Nutzungsrechte) und der Gebührensituation (Immobilienertragsteuer: ist in jedem Fall individuell zu prüfen)</li>
<li>Errichtung des Kaufvertrages, danach eventuelle Änderungen auf Wunsch von VerkäuferIn oder KäuferIn</li>
<li>Einrichtung eines Treuhandkontos bei einer Bank für den Kaufpreis, etc.</li>
<li>Erstellung eines Rangordnungsgesuches Dies dient zur Sicherheit, und zwar dazu, dass zwischenzeitlich keine Anträge (z.B. Exekution, Verpfändung) im Grundbuch eingetragen werden können</li>
<li>Dann Unterzeichnung des Vertrages – die Unterschrift ist zu beglaubigen ( das ist die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist und z.B. mit dem Pass oder Führerschein übereinstimmt), sowie des Rangordnungsgesuches: Kann bei Gericht oder beim Notar (= billiger) gemacht werden</li>
<li>Beantragung und Eintragung der Rangordnung</li>
<li>Absprache mit der Bank wegen Finanzierung</li>
<li>Abschluss einer Treuhandvereinbarung mit der Bank</li>
<li>Anwaltskammer &#8211; Anzeige der Treuhand, Einrichtung der elektronischen Treuhandschaft und Unterfertigung der Unterlagen dafür durch Käufer und Verkäufer+</li>
<li>Einholung allfälliger Steuerunterlagen (Immobilienertragsteuer – Formular, Meldebestätigung bei Hauptwohnsitzbefreiung; allenfalls Einheitswertbescheid)</li>
<li>Einholung allfälliger Unterlagen für die Eintragungen (Zustimmungs- oder Verzichtserklärungen, Sterbeurkunden, etc.)</li>
<li>FinanzOnline – Einrichtung des elektronischen Aktes samt Anzeige des Vertrages beim Finanzamt und Selbstberechnung über FinanzOnline (spätestens bis 15. des zweitfolgenden Monats nach Unterfertigung des Kaufvertrages bzw. nach Erhalt von Bewilligungen z.B. grundverkehrsbehördlicher Genehmigung), einschließlich betreffend Eintragungsgebühr für das Grundbuchsgericht</li>
<li>Übernahme der Unterlagen von der Bank für die Eintragung einer Hypothek</li>
<li>Einlangen des Kaufpreises und der Gebühren</li>
<li>falls notwendig: Ersuchen um grundverkehrsbehördliche Genehmigung &#8211; Grundverkehrskommission</li>
<li>falls notwendig: Einholung von Löschungserklärungen bezüglich Belastungen und Lastenfreistellung</li>
<li>Gebührenzahlung (+ evtl Immobilienertragsteuer) einschließlich Eintragungsgebühr entsprechend der Selbstberechnung</li>
<li>Antrag auf Eintragung im Grundbuch samt Urkundenvorlage, incl. Antrag betreffend Hypothek für die Bank</li>
<li>Eintragung im Grundbuch und Aushändigung der Unterlagen retour an die Käufer u. Verkäufer</li>
<li>Überweisung des Kaufpreises (minus eventueller Abzüge, wie Immobilienertragsteuer, Lastenfreistellung, Honorar) an Verkäufer</li>
<li>Entlastung aus der Treuhandschaft bei finanzierenden Banken, bzw. bei Lastenfreistellungen</li>
<li>Endlich alles fertig!</li>
</ul>
<p><u>Gebühren auf Seite des Käufers – diese hängen vom Kaufpreis ab:</u></p>
<ul>
<li>Grunderwerbsteuer</li>
<li>Eintragungsgebühr (Gericht)</li>
<li>Kosten Treuhandkonto</li>
<li>Selbstberechnung FinanzOnline</li>
<li>Pauschalgebühr Grundbuch</li>
<li>Beglaubigungskosten Notar</li>
<li>Falls der Käufer den Kauf über eine Bank finanziert &#8211; Gebühr Hypothek: 0,5% vom einzutragenden Pfandrecht</li>
<li>Anwaltskosten für die Abwicklung, incl. Vereinbarung Treuhandschaft mit finanzierender Bank und Durchführung der Treuhandschaft, Eintragung Pfandrecht, sowie Erklärungen an Rechtsanwaltskammer wg. Treuhand, incl. Vertragserstellung, Grundbuchsantrag, Abwicklung Finanzamt, etc.: wird in Prozent vom Kaufpreis als Pauschale festgelegt</li>
</ul>
<p><u>Gebühren auf Seiten des Verkäufers:</u></p>
<ul>
<li>Immobilienertragsteuerberechnung/erklärung laut Anwaltskammer: € 300,- + 20% USt</li>
</ul>
<p><u>Erforderliche Daten/Unterlagen:</u></p>
<ul>
<li>Sozialversicherungsnummer (für die Gebührenanzeige)</li>
<li>Info, wer der Ansprechpartner der Bank für die Finanzierung ist</li>
<li>falls vorhanden Emailadressen und Telefonnummern von den Vertragsparteien</li>
<li>Ausweiskopien aller Beteiligter (PDF)</li>
<li>je nach Fallkonstellation: Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Sterbeurkunde</li>
<li>Löschungserklärung der Bank, falls deren Eintragung aus dem Grundbuch zu entfernen ist</li>
<li>Treuhanderklärung der Bank, falls eine Bankfinanzierung erfolgt</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir als Rechtsanwälte in Wels können Sie hierzu und sonstigen Fragen zum Kauf eines Grundstücks, einer Wohnung, eines Grundstücks gerne unterstützen.</p>
<p><a href="https://www.straberger.at/team/dr-christopher-straberger/">Dr. Christopher Straberger</a> ist Rechtsanwalt in Wels und wickelt seit vielen Jahren Kaufverträge, Übergabsverträge und Agenden im Liegenschaftsrecht und Baurecht ab.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/kauf-eines-hauses-hauskauf-vertrag/">Kauf eines Hauses &#8211; Hauskauf Vertrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schwacher Markenschutz bei beschreibenden Bezeichnungen</title>
		<link>https://www.straberger.at/schwacher-markenschutz-bei-beschreibenden-bezeichnungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[straberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Mar 2023 16:28:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.straberger.at/?p=2830</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Europäische Gericht (gehört zum Europäischen Gerichtshof) hat in EU:T:2022:633 hinsichtlich Verwechslungsgefahr zweier Marken befunden, dass unterscheidungsschwache Bestandteile nicht ausschlaggebend sind (Shoppi – Shopify). Verwechslungsgefahr - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b UMV Das Gericht hielt fest, dass der das Element „shop“ beschreibenden Charakter hat, und dass die ältere Marke, die sich aus dem beschreibenden  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/schwacher-markenschutz-bei-beschreibenden-bezeichnungen/">Schwacher Markenschutz bei beschreibenden Bezeichnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Europäische Gericht (gehört zum Europäischen Gerichtshof) hat in EU:T:2022:633 hinsichtlich Verwechslungsgefahr zweier Marken befunden, dass unterscheidungsschwache Bestandteile nicht ausschlaggebend sind (Shoppi – Shopify).</strong></p>
<p><strong>Verwechslungsgefahr &#8211; Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b UMV </strong></p>
<p>Das Gericht hielt fest, dass der das Element „shop“ beschreibenden Charakter hat, und dass die ältere Marke, die sich aus dem beschreibenden Begriff „shop“ und dem allgemein verwendeten Suffix „ify“ zusammensetzt, im Sinne von „etwas zu einem Geschäft machen“ verstanden wird, was in hohem Maße auf die streitgegenständlichen Waren und Dienstleistungen anspielt, die Unterscheidungskraft der älteren Marke sohin nur gering ist.</p>
<p>Es kann hier also keine Verwechslungsgefahr bestehen, da die Elemente einen unterscheidungsschwachen Bestandteil gemeinsam haben und sohin die Auswirkung dieser Elemente der Ähnlichkeit auf die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr selbst gering ist.</p>
<p>Bei einer Marke mit schwacher Unterscheidungskraft muss der Grad der Zeichenähnlichkeit grundsätzlich hoch sein, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen.</p>
<p>Das Urteil des Gerichtshofs ist praktisch relevant, da damit schwache und beschreibende Teile einer Marke beim Vergleich nur mehr ganz wenig berücksichtigt werden.</p>
<p>Der beschreibende Charakter eines Elements, das in beiden Marken enthalten ist spielt beim schriftbildlichen, klanglichen und begrifflichen Vergleich der Zeichen eine Rolle, wenn dadurch die Ähnlichkeiten erheblich verringert werden; Dieser ist überdies auch im Rahmen der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr zu berücksichtigen (dort ist jedoch seine Auswirkungen selbst gering).</p>
<p>Bislang wurde auch schon laufend so entschieden, dass keine Verwechslungsgefahr angenommen wurde, wenn die zu vergleichenden Marken einen unterscheidungsschwachen Bestandteil aufwiesen. Dann sind nämlich die Unterschiede in Bezug auf die zusätzlichen Elemente geeignet, die Ähnlichkeiten auszugleichen, die sich allein aus dem Vorhandensein dieses gemeinsamen schwachen Elements ergäben.</p>
<p>Wir als Rechtsanwälte in Wels können Sie hierzu gerne unterstützen.</p>
<p><a href="https://www.straberger.at/team/dr-christopher-straberger/">Dr. Christopher Straberger</a> ist seit vielen Jahren als Europäischer Marken- und Geschmacksmusteranwalt bei der EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum / European Union Intellectual Property Office EUIPO) zugelassen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/schwacher-markenschutz-bei-beschreibenden-bezeichnungen/">Schwacher Markenschutz bei beschreibenden Bezeichnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Baurecht: Superädifikat &#8211; keine nachträgliche Begründung möglich</title>
		<link>https://www.straberger.at/baurecht-superaedifikat-keine-nachtraegliche-begruendung-moeglich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[straberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Feb 2023 10:09:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.straberger.at/?p=2825</guid>

					<description><![CDATA[<p>Laut OGH kann nach Baubeginn ein Superädifikat (bei fester Verbindung des Bauwerks mit dem Grundstück) nicht mehr entstehen, da hilft auch keine nachträgliche Vereinbarung Ein Superädifikat ist ein Gebäude, welches auf einem fremden Grundstück in der Absicht errichtet wird, dass es nicht auf Dauer auf diesem Grundstück bleibt. Eines der prominentesten Beispiele für ein solches  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/baurecht-superaedifikat-keine-nachtraegliche-begruendung-moeglich/">Baurecht: Superädifikat &#8211; keine nachträgliche Begründung möglich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Laut OGH kann nach Baubeginn ein Superädifikat (bei fester Verbindung des Bauwerks mit dem Grundstück) nicht mehr entstehen, da hilft auch keine nachträgliche Vereinbarung</strong></p>
<p>Ein Superädifikat ist ein Gebäude, welches auf einem fremden Grundstück in der Absicht errichtet wird, dass es nicht auf Dauer auf diesem Grundstück bleibt. Eines der prominentesten Beispiele für ein solches Superädifikat ist das ehemalige Hauptgebäude der Wirtschaftsuniversität Wien.</p>
<p>In der Entscheidung 14 Ob 148/22d sprach der OGH aus, dass die Qualifikation als Superädifikat die objektiv erkennbare fehlende Belassungsabsicht voraussetzt und diese Voraussetzung bereits im Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks vorliegen muss.</p>
<p>Gegenstand jener Entscheidung waren Liegenschaften der Kläger, auf denen seit Jahrzehnten Parzellen an Dritte vermietet wurden, die darauf Häuser als Superädifikate errichtet haben. In den Jahren 1991/1992 ließ der zweitbeklagte Wasser- und Abwasserverband für die entstandene Siedlung eine Trinkwasser- und Abwasserbeseitigungsanlage herstellen. Die Liegenschaftseigentümer wussten, dass die Anlage (hauptsächlich) auf ihrem Grundstück errichtet wird. Dennoch wurde bei Baubeginn weder besprochen in wessen Eigentum sie stehen soll, noch, ob sie auf Dauer bestehen bleiben oder wieder entfernt werden soll. Erst nach Fertigstellung der Anlage vereinbarten die damaligen Liegenschaftseigentümer mit dem Wasser- und Abwasserverband sowie dem erstbeklagten Verein, dessen Mitglieder die Mieter der einzelnen Parzellen sind, dass jene Anlage ein Superädifikat des Zweitbeklagten sein soll. Der Erstbeklagte ist nach dieser Vereinbarung berechtigt, die Anlage unter gewissen Voraussetzungen vom Zweitbeklagten zu erwerben. Das Superädifikat ist durch Urkundenhinterlegung im Grundbuch ersichtlich gemacht.</p>
<p>Nach Ansicht des OGH zu dieser, das Baurecht betreffenden Frage kann nach Baubeginn ein Superädifikat bei – wie hier – fester Verbindung des Bauwerks mit dem Grundstück nicht mehr entstehen- weder durch eine nach Errichtung der Anlage getroffene Vereinbarung der Parteien noch durch ein Anerkenntnis des Liegenschaftseigentümers.</p>
<p>Der Liegenschaftseigentümer kann demgegenüber Personen, die sich auf die Superädifikatseigenschaft berufen (hier: den angeblichen Eigentümer und einen Dritten, der eine Erwerbsoption behauptet), auf Feststellung klagen, dass das Bauwerk in seinem Eigentum steht.</p>
<p>Die Möglichkeit einer Löschungsklage gegen die Urkundenhinterlegung analog <a href="https://360.lexisnexis.at/d/L-10001941-P61?origin=lk">§ 61 GBG</a> nimmt ihm nicht das Feststellungsinteresse, da die Frage, ob die Urkundenhinterlegung der materiellen Rechtslage widerspricht, nur als Vorfrage zu beurteilen wäre und sohin dem Kläger weniger böte, als er mit dem hier gegenständlichen Feststellungsbegehren anstrebt.</p>
<p>Wir als Rechtsanwälte in Wels können Sie hierzu und sonstigen Fragen zum Baurecht gerne unterstützen.</p>
<p><a href="https://www.straberger.at/team/dr-christopher-straberger/">Dr. Christopher Straberger</a> ist seit vielen Jahren als Europäischer Marken- und Geschmacksmusteranwalt bei der EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum / European Union Intellectual Property Office EUIPO) zugelassen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/baurecht-superaedifikat-keine-nachtraegliche-begruendung-moeglich/">Baurecht: Superädifikat &#8211; keine nachträgliche Begründung möglich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
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