Rückerstattung von 75% der Gebühren bei EU-Marken, EU-Designs und nationalen Eintragungen innerhalb der EU – Förderungsrichtlinien

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein von der Europäischen Kommission ausgehendes Förderungsprogramm zur Unterstützung des Schutzes des geistigen Eigentums von das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (auch Kleinstunternehmen) und wird von der EUIPO durchgeführt. Es wurde bereits 2020 eingeführt und nun wieder erneuert. Die neue Auflage wird wird vom 23. Januar 2023 bis zum 8. Dezember 2023 dauern.

Die Förderungsmittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.

Nähere Details findet man auf https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund

In erster Linie werden 75% der Gebühren für die Anmeldung einer Marke bzw. eines Designs rückerstattet, nachdem man die Marke bzw. das Design angemeldet und die Gebühren bezahlt hat. Es werden nicht nur EU-Anmeldungen, sondern auch Anmeldungen in den einzelen EU-Ländern gefördert. Darüber hinaus werden auch Länder-Ausdehnungen auf Länder ausserhalb der EU mit 50% der sogenannten Grundgebühren und Benennungsgebühren gefördert. Maximal werden € 1.000,- (bzw. für IP-Scan – das ist eine Vorabdiagnose durch benannte Sachverständige aus Patentämtern – € 1.350,-) erstattet.

Zuerst ist ein Gutschein zu beantragen. Sobald man von der Stelle die Gutscheinbestätigung erhalten hat (und nicht früher), kann man die Marke bzw. das Design anmelden.

Sobald Sie vom EUIPO die Finanzhilfe gewährt bekommen und den Gutschein erhalten haben, sollten Sie mindestens eine Tätigkeit beantragen und bezahlen, bevor der Gutschein abläuft. Gutscheine sind zwei Monate gültig, wobei sie um weitere zwei Monate verlängert werden können.

Für bereits eingetragene Marken und Designs kann im Nachhinein keine Förderung beantragt werden.

Ein Vertreter kann die Eintragung von Marken und Designs im Namen eines KMU vornehmen, die Gebühren hierfür bezahlen, und sodann den Antrag auf Erstattung abgeben.

Auch solche Unternehmen, die bereits früher Förderungen aus dem Topf des KMU-Fonds erhalten haben, können 2023 eine Finanzhilfe beantragen.

Wir als Rechtsanwälte in Wels können Sie hierzu gerne unterstützen.

Dr. Christopher Straberger ist seit vielen Jahren als Europäischer Marken- und Geschmacksmusteranwalt bei der EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum / European Union Intellectual Property Office EUIPO) zugelassen.