Datenschutzrecht

Mit 25.05.2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der EU unmittelbar und somit auch in Österreich in Kraft getreten. Innerstaatlich wurde von Österreich zusätzlich ein nationales Gesetz, das Datenschutzgesetz 2018 (DSG), erlassen um Regelungsspielräume zu nutzen, welches zeitgleich mit der DSGVO in Kraft trat.

Die DSGVO ersetzt ab 25.05.2018 die bis dahin bestehende Datenschutzrichtlinie (DSRL), diese war bis dato die Grundlage des bislang geltenden österreichischen Datenschutzgesetzes.

Geschützt werden von der DSGVO ausschließlich die Daten natürlicher Personen, die Daten juristischer Personen fallen nicht unter den Anwendungsbereich, ebenfalls ausgenommen sind Privatpersonen, die personenbezogene Daten speichern. Erfasst sind personenbezogene Daten und die damit verbundenen Informationen, die auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Person abbestellen. Um die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zu gewährleisten, muss man sich hierbei an gewisse Voraussetzungen halten, wie z. B. Zweckbindung, Richtigkeit, Datenminimierung etc.

Bei Nichteinhaltung einzelner DSGVO-Regelungen können Strafen bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Konzernumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres möglich sein. Die Bemessung hängt ua von der Art, der Schwere und der Dauer des Verstoßes ab, sowie ob dieser fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Unsere Welser Anwaltskanzlei  unterstützen Sie bei der Prüfung der Rechtslage und Einhaltung des Datenschutzgesetzes gerne und stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.