Immobilienertragssteuer bei Umwidmung

Zur Höhe der Immobilienertragssteuer im Zusammenhang mit einer Umwidmung ist folgendes zu beachten: Eine Liegenschaft stellt, sofern sie vor dem Stichtag 31.3.2002 käuflich erworben wurde, Altvermögen dar.  Wenn die Liegenschaft vor der Umwidmung verkauft wird, beträgt die ImmoESt 4,2% des Veräußerungserlöses. Wird vorher umgewidmet und danach verkauft, beträgt die ImmoESt 18% des Veräußerungserlöses. Es gibt [...]