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	<title>Allgemein Archive - Rechtsanwaltskanzlei in Wels</title>
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	<description>Dr. Christopher Straberger</description>
	<lastBuildDate>Mon, 27 Feb 2023 10:10:42 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Rückerstattung von Gebühren bei Registrierung von Marken- und Designs</title>
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		<dc:creator><![CDATA[straberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Feb 2023 11:22:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rückerstattung von 75% der Gebühren bei EU-Marken, EU-Designs und nationalen Eintragungen innerhalb der EU - Förderungsrichtlinien Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein von der Europäischen Kommission ausgehendes Förderungsprogramm zur Unterstützung des Schutzes des geistigen Eigentums von das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (auch Kleinstunternehmen) und wird von der EUIPO durchgeführt. Es wurde bereits 2020  [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rückerstattung von 75% der Gebühren bei EU-Marken, EU-Designs und nationalen Eintragungen innerhalb der EU &#8211; Förderungsrichtlinien</strong></p>
<p>Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein von der Europäischen Kommission ausgehendes Förderungsprogramm zur Unterstützung des Schutzes des geistigen Eigentums von das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (auch Kleinstunternehmen) und wird von der EUIPO durchgeführt. Es wurde bereits 2020 eingeführt und nun wieder erneuert. Die neue Auflage wird wird vom 23. Januar 2023 bis zum 8. Dezember 2023 dauern.</p>
<p>Die Förderungsmittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.</p>
<p>Nähere Details findet man auf <a href="https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund">https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund</a></p>
<p>In erster Linie werden 75% der Gebühren für die Anmeldung einer Marke bzw. eines Designs rückerstattet, nachdem man die Marke bzw. das Design angemeldet und die Gebühren bezahlt hat. Es werden nicht nur EU-Anmeldungen, sondern auch Anmeldungen in den einzelen EU-Ländern gefördert. Darüber hinaus werden auch Länder-Ausdehnungen auf Länder ausserhalb der EU mit 50% der sogenannten Grundgebühren und Benennungsgebühren gefördert. Maximal werden € 1.000,- (bzw. für IP-Scan – das ist eine Vorabdiagnose durch benannte Sachverständige aus Patentämtern &#8211; € 1.350,-) erstattet.</p>
<p>Zuerst ist ein Gutschein zu beantragen. Sobald man von der Stelle die Gutscheinbestätigung erhalten hat (und nicht früher), kann man die Marke bzw. das Design anmelden.</p>
<p>Sobald Sie vom EUIPO die Finanzhilfe gewährt bekommen und den Gutschein erhalten haben, sollten Sie mindestens eine Tätigkeit beantragen und bezahlen, bevor der Gutschein abläuft. Gutscheine sind zwei Monate gültig, wobei sie um weitere zwei Monate verlängert werden können.</p>
<p>Für bereits eingetragene Marken und Designs kann im Nachhinein keine Förderung beantragt werden.</p>
<p>Ein Vertreter kann die Eintragung von Marken und Designs im Namen eines KMU vornehmen, die Gebühren hierfür bezahlen, und sodann den Antrag auf Erstattung abgeben.</p>
<p>Auch solche Unternehmen, die bereits früher Förderungen aus dem Topf des KMU-Fonds erhalten haben, können 2023 eine Finanzhilfe beantragen.</p>
<p>Wir als Rechtsanwälte in Wels können Sie hierzu gerne unterstützen.</p>
<p><a href="https://www.straberger.at/team/dr-christopher-straberger/">Dr. Christopher Straberger</a> ist seit vielen Jahren als Europäischer Marken- und Geschmacksmusteranwalt bei der EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum / European Union Intellectual Property Office EUIPO) zugelassen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/rueckerstattung-von-gebuehren-bei-registrierung-von-marken-und-designs/">Rückerstattung von Gebühren bei Registrierung von Marken- und Designs</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Pharmarecht</title>
		<link>https://www.straberger.at/pharmarecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[straberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 May 2019 08:31:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Als Rechtsanwälte in Wels bieten wir eine umfassende Beratung und Betreuung in sämtlichen Bereichen des Pharmarechtes bzw. Arzneimittelrechtes. Nicht nur die österreichischen Regelungen (insbesonders das Arzneimittelgesetz AMG), sondern auch eine Reihe von EU-Richtlinien und EU-Verordnungen sind hier zu beachten. Wir beraten Sie unter anderem bei Fragen in den Bereichen Entwicklung, Produktion, Zulassung und Vertrieb von  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.straberger.at/pharmarecht/">Pharmarecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.straberger.at">Rechtsanwaltskanzlei in Wels</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Als <a href="http://www.straberger.at/">Rechtsanwälte in Wels</a> bieten wir eine umfassende Beratung und Betreuung in sämtlichen Bereichen des Pharmarechtes bzw. Arzneimittelrechtes.</p>
<p>Nicht nur die österreichischen Regelungen (insbesonders das Arzneimittelgesetz AMG), sondern auch eine Reihe von EU-Richtlinien und EU-Verordnungen sind hier zu beachten.</p>
<p>Wir beraten Sie unter anderem bei Fragen in den Bereichen</p>
<ul>
<li>Entwicklung,</li>
<li>Produktion,</li>
<li>Zulassung und Vertrieb von Arzneimitteln (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) / AGES); gegenseitiges Anerkennungsverfahren &#8211; MRP (Mutual Recognition Procedure); dezentrales Verfahren &#8211; DCP (Decentralised Procedure); Zulassung über die Europäische Arzneimittelagentur gemäß <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2004R0726:20090706:DE:PDF">Verordnung (EG) Nr. 726/2004</a></li>
<li>Abgrenzung zu Medizinprodukten (Medizinproduktegesetz (MPG), Lebensmitteln (Nahrungsergänzungsmittel) und Kosmetika</li>
<li>Import von Arzneimitteln</li>
<li>Parallelimport gem. § 10c Arzneimittelgesetz bzw. zentral zugelassene Arzneimittelspezialität gemäß Verordnung (EG) Nr. 726/2004 &#8211; Europäischen Arzneimittelagentur (EMA)</li>
<li>Generika</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir als <a href="http://www.straberger.at/">Rechtsanwälte in Wels</a> begleiten Sie bei</p>
<ul>
<li>Zulassungsverfahren und Registrierung von Arzneispezialitäten,</li>
<li>der Erstellung der Kennzeichnung, der Produktinformation, der Gebrauchsinformation,</li>
<li>bei der Aufnahme im Erstattungskodex, sowie</li>
<li>bei der Qualitätssicherung.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sie erhalten von unserer <a href="http://www.straberger.at/">Rechtsanwaltskanzlei</a> in Wels Beratung für Ihren Vertrieb und zur Vermarktung.</p>
<p>Darüber hinaus helfen wir bei der Gestaltung von Verträgen betreffend Erzeugung und Vertrieb (z.B. Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Einkaufsbedingungen), betreffend klinische Prüfungen, F&amp;E-Verträge, und zu sonstigen, in Ihrem Betrieb anfallenden Anforderungen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Immobilienertragssteuer bei Umwidmung</title>
		<link>https://www.straberger.at/private-equity-firm-takes-control/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[akladnja]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Jan 2019 15:58:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zur Höhe der Immobilienertragssteuer im Zusammenhang mit einer Umwidmung ist folgendes zu beachten: Eine Liegenschaft stellt, sofern sie vor dem Stichtag 31.3.2002 käuflich erworben wurde, Altvermögen dar.  Wenn die Liegenschaft vor der Umwidmung verkauft wird, beträgt die ImmoESt 4,2% des Veräußerungserlöses. Wird vorher umgewidmet und danach verkauft, beträgt die ImmoESt 18% des Veräußerungserlöses. Es gibt  [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="yiv8078228554msonormal" style="line-height: 150%;"><span lang="DE" style="font-size: 12.0pt; line-height: 150%; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">Zur Höhe der Immobilienertragssteuer im Zusammenhang mit einer Umwidmung ist folgendes zu beachten: </span></p>
<p class="yiv8078228554msonormal" style="line-height: 150%;"><span lang="DE" style="font-size: 12.0pt; line-height: 150%; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">Eine Liegenschaft stellt, sofern sie vor dem Stichtag 31.3.2002 käuflich erworben wurde, Altvermögen dar. </span></p>
<p class="yiv8078228554msonormal" style="line-height: 150%;"><span lang="DE" style="font-size: 12.0pt; line-height: 150%; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">Wenn die Liegenschaft vor der Umwidmung verkauft wird, beträgt die ImmoESt 4,2% des Veräußerungserlöses.</span></p>
<p class="yiv8078228554msonormal" style="line-height: 150%;"><span lang="DE" style="font-size: 12.0pt; line-height: 150%; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">Wird vorher umgewidmet und danach verkauft, beträgt die ImmoESt 18% des Veräußerungserlöses.</span></p>
<p class="yiv8078228554msonormal" style="line-height: 150%;"><span lang="DE" style="font-size: 12.0pt; line-height: 150%; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">Es gibt jedoch die Regelung, dass bei einem engen zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang die 18 % fällig werden. Dies ist klassisch dann der Fall, wenn erst nach dem Verkauf umgewidmet wird, aber der Verkauf bereits zum Bauland-Preis erfolgt. Auch wenn bereits eine Umwidmungszusage der Gemeinde besteht, oder wenn vereinbart wird, dass im Fall der Umwidmung ein zusätzlicher Kaufpreis zu zahlen ist. Wann die Finanz berechtigt ist, eine solche Nachforderung (also die Differenz zur 4,2% -Besteuerung zur 18% Besteuerung) zu verlangen, wurde stets im Einzelfall entschieden. Im 2. AbgÄG wurde der enge zeitliche Zusammenhang mit 5 Jahren fixiert – dies ist die maximale Zeitspanne. Geprüft wird, ob Indizien vorliegen, die für eine Umwidmung in zeitlichem Zusammenhang mit dem Verkauf sprechen. (§ 30 (4) Z. 1 EStG 1988</span></p>
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