Verrechnung von Betriebskosten

Das Mietrechtsgesetzt § 21 sieht zur Verjährung der Betriebskosten folgende Regeln vor: In den Fällen einer Jahrespauschalverrechnung beginnt gemäß § 21 Abs. 3 MRG die einjährige Frist zur Geltendmachung der Betriebskosten und öffentlichen Abgaben mit Ablauf des Kalenderjahres zu laufen, in dem die Betriebskosten und öffentlichen Abgaben gegenüber dem Vermieter fällig geworden sind. Macht der [...]