Das erste Gespräch kostet € 180,- zzgl. Ust. bei einer Dauer bis 1 Stunde. Die weiteren Kosten werden bei diesem Gespräch besprochen. Möglich ist u.a. die Abrechnung gemäß Tarif der Rechtsanwälte, nach vereinbartem Stundensatz, oder die Vereinbarung einer Pauschale.