Das erste Gespräch kostet € 180,- zzgl. Ust. bei einer Dauer bis 1 Stunde. Die weiteren Kosten werden bei diesem Gespräch besprochen. Möglich ist u.a. die Abrechnung gemäß Tarif der Rechtsanwälte, nach vereinbartem Stundensatz, oder die Vereinbarung einer Pauschale.
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