Liegenschaftsrecht

Als Rechtsanwälte in Wels bieten wir eine umfassende Beratung und Betreuung in sämtlichen Bereichen des Liegenschafts- und Immobilienrechtes. Sei es dass ein Kauf oder Verkauf, die Vermietung, Schenkung oder sonstige Übertragung von Liegenschaften beabsichtigt ist, wir stehen Ihnen gerne zur Seite. Wir empfehlen, niemals einen Kaufvertrag zu unterzeichnen, ohne dass dieser vorher von einem Fachmann geprüft wurde. Dasselbe gilt auch für alle anderen Verträge in diesem Bereich, da eine unvorteilhafte Formulierung sehr schnell „ins Geld gehen“ kann.

Für Abwicklung von Angelegenheiten im Ausland suchen wir für Sie über unsere Netzwerke (deutsche Anwaltsliste, LNA Europe, LNA USA, Conlegi) eine passende Rechtsvertretung.

Bei komplexeren Angelegenheiten, wie z.B. Errichtung eines Shopping Centers, Verkauf eines Bürokomplex, Errichtung einer Industrieanlage, arbeiten wir mit unserer Wiener Partnerkanzlei zusammen, die auf solche Bereiche spezialisiert ist.

Wir als Anwälte in Wels kümmern uns um alle Angelegenheiten rund um Ihren Haus- oder Wohnungskauf, stehen Ihnen aber auch bei  An- und Vermietung von Objekten – sei es ein Betriebsobjekt, ein Büro, eine Mietwohnung oder einer Werkhalle, gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Verfassung von Liegenschaftsverträgen, bei Eintragungen oder Löschungen im Grundbuch, Verträgen von Wassergenossenschaften und bei der Erstellung oder Interpretation von Miet – oder Pachtverträgen. Beim Haus- oder Wohnungskauf (Liegenschaftsvertrag) gehört in erster Linie die Errichtung, grundbücherliche Durchführung, steuerliche Berechnung und Meldung dazu. Gegebenenfalls übernehmen wir dabei die Tätigkeit als Treuhänder, wickeln die Angelegenheit mit der finanzierenden Bank ab und bewirken die Löschung bisherig eingetragener Hypotheken. Treuhandschaften werden meist entsprechend dem Treuhandstatut der Rechtsanwaltskammer – das sind Auflagen für die Sicherheit der Abwicklung und des Zahlungsverkehrs – abgewickelt.

Auch bei Maklerstreitigkeiten, wie z.B. bei Problemen bei der Provisionsabwicklung, oder der Frage, ob überhaupt eine Provision zu leisten ist können Sie sich getrost an uns Welser Rechtsanwälte wenden.

Die Leistungen unserer Welser Anwaltskanzlei – Errichtung, Prüfung, Beratung und Durchführung von aussergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten in folgenden Bereichen:

  • Kaufverträge samt Abwicklung (Kaufvertragserrichtung, Übernahme Treuhandschaft, Erklärung Grunderwerbsteuer und Immobilienertragsteuer, Lastenfreistellung, grundbücherliche Durchführung)
  • Miet-, Pacht- und Bittleihverträge (unentgeltliche „Miete“ auf sofortigen Widerruf)
  • Baurechtsverträge
  • Klärung und Regelung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Superädifikaten
  • Leasing
  • Schenkungsverträge
  • Übergabsverträge (z.B. Hofübergabe mit der Belassung von Wohnrecht und sonstigen Dienstbarkeiten bzw. Fruchtgenussrechten für die Eltern)
  • Leibrentenverträge
  • Pfandverträge
  • sämtliche Treuhandabwicklungen
  • Vornahme von Lastenfreistellungen
  • Einräumung von Belastungs- und Veräußerungsverboten, Vorkaufsrechten, etc.
  • grundbücherliche Eintragung von Pfandrechten im Rahmen von Finanzierungen
  • Wassergenossenschaft (Vertragserrichtung, Eintragung)
  • Beratung zu Immobilienbesteuerung (Immobilienertragsteuer, Grunderwerbsteuer), Steueroptimierung
  • Besitzstörungs- und Unterlassungsklagen sowie deren Abwehr
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Mietverträge
  • Pachtverträge
  • Begründung von Wohnungseigentum und Änderung
  • Teilungsklagen
  • Benützungsvereinbarungen betreffend im Miteigentum stehender Liegenschaften
  • Bauträgerverträge
  • Strukturierung und Begleitung von Immobilienprojekten (Wohnungseigentum, Bauherrenmodelle, etc.)
  • Vertretung im Bauverfahren